Wasserbezugsgebühren

Die Wasserbezugsgebühr beträgt pro m³ der bezogenen und durch den Wasserzähler gemessenen Wassermenge € 1,63/m³. Für die Entnahme aus Hydranten beträgt die Bezugsgebühr € 4,98/m³.

Bereitstellungsgebühr
Für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlage wird für angeschlossene, aber unbebaute Grundstücke eine jährliche Wasserbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist/sind der/die Eigentümer des an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücks.
Die Bereitstellungsgebühr beträgt pro Jahr je Quadratmeter Grundfläche € 0,24. 

 

Die Gebühren gelten ab 01.01.2024 und verstehen sich inkl. 10 % MWSt.