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Die Wasserbezugsgebühr beträgt pro m³ der bezogenen und durch den Wasserzähler gemessenen Wassermenge € 1,63/m³. Für die Entnahme aus Hydranten beträgt die Bezugsgebühr € 4,98/m³.
BereitstellungsgebührFür die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlage wird für angeschlossene, aber unbebaute Grundstücke eine jährliche Wasserbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist/sind der/die Eigentümer des an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücks.Die Bereitstellungsgebühr beträgt pro Jahr je Quadratmeter Grundfläche € 0,24.
Die Gebühren gelten ab 01.01.2024 und verstehen sich inkl. 10 % MWSt.