Bauanzeigen

Anzeigepflichtig sind unter anderem folgende Bauvorhaben:

- Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 15 m²

- Schwimmbecken und Teichanlagen mit einer Tiefe mehr als 1,5 m oder mehr als 35 m² Wasseroberfläche

- Schutzdächer bis 35m²

- Wintergärten, Balkonverglasungen

- Geländeveränderungen über 1,5 m

- Stützmauern/Mauern über 1,5 m

- Abbruch von Gebäuden(teilen)

- Errichtung von Solaranlagen und Photovoltaik (siehe § 25, Abs.1 Z. 7a, oö.BauO.1994)

Folgende Dokumente sind vorzuweisen:

  • Anzeige
  • Skizze des Bauvorhabens

Bundesgebühren: Anzeige € 14,30
Planskizze je nach Ausgestaltung üblicherweise zwischen € 3,90 und € 7,80 ansonsten jedoch siehe Baubewilligungsansuchen.

Verwaltungsabgabe: mind. € 16,40

 

Zuständig